Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Warum wieder eintreten?

Der Kirchenwiedereintritt ist die Rückkehr vom getauften Christen in ihre ursprüngliche Kirche (Konfession). Davon unterschieden wird der Übertritt (von einer protestantischen Kirche zur anderen: beispielsweise von der Methodistischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche) und die Aufnahme (beispielsweise von der Römisch-katholischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche oder umgekehrt).

Bei dem "Wiedereintritt" handelt es sich nach evangelischem Verständnis eigentlich um eine Wiederaufnahme. In dieser Unterscheidung kommt zum Ausdruck, dass bei einer Aufnahme der Aufnehmende (hier die Kirche) mitentscheidet und die Rechtshandlung nicht allein vom Willen des Eintretenden abhängt. Bei dem Gespräch geht es um ein Kennenlernen und um die Gründe für den Austritt bzw. Wiedereintritt.

Bei dem Wiedereintritt in die Katholische Kirche steht das Gespräch mit dem Pfarrer/Priester im Vordergrund. Nach Gesprächen des Kennenlernens und auch über die Gründe des Wiedereintritts stellt der Geistliche den Kandidaten für den Wiedereintritt dem Bischof vor - meist über einen Brief - und bittet um die Wiederaufnahme in die Kirche.

Broschüre zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche hier.

So können Sie Mitglied in der Evangelischen Kirche werden:


Mitglied werden, wenn Sie bereits getauft sind:

Rufen Sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch und/oder auf unseren Webseiten.
Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Zu dem Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer sollten Sie nach Möglichkeit mitbringen: 1. einen Nachweis Ihrer Taufe und 2. die Austrittsbescheinigung.
Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer oder Pfarrerin erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt auch feierlich begehen, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird Ihre neue Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied:

Sie können am Abendmahl teilnehmen.
Sie können Patin oder Pate werden.
Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Mitglied werden, wenn Sie nicht getauft sind:

Wenn Sie nicht getauft sind, können Sie sich auch als Erwachsener taufen lassen und Mitglied der Kirche werden.


Hilfreiche Links


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