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Gemeinsames Abendmahl: Kaum Differenzen

Gemeinsames Abendmahl: Theoretisch sind sich die Kirchen nahe

Theoretisch sind sich die evangelisch-lutherischen Kirchen und die römisch-katholische beim gemeinsamen Verständnis des Abendmahls schon nahe. In der Praxis sind die beiden Konfessionen aber aus katholischer Sicht hier noch getrennt.

Das brachte der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der braunschweigische Landesbischof Friedrich Weber (Wolfenbüttel), in seinem Bericht vor der Generalsynode der VELKD am 6. November in Hannover zum Ausdruck. Er hofft, dass eine Gemeinsame theologische Erklärung auch Folgen für die Praxis haben werde, etwa für die gemeinsame Teilnahme an der katholischen Eucharistie von Ehepartnern unterschiedlicher Konfession. Die evangelischen Kirchen werden, wie er betonte, auch in Zukunft alle getauften Christen zum Abendmahl zulassen. An der katholischen Eucharistie dürfen hingegen nur Katholiken teilnehmen. Einer Änderung dieser Position steht laut Weber vor allem das Kirchen- und Amtsverständnis „Roms“ entgegen. Theologisch sei hingegen durch diverse Lehrgespräche ein „differenzierter Konsens“ zwischen Lutheranern und der römisch-katholischen Kirche erreicht. Man könne feststellen. dass in der Lehre vom Herrenmahl keine aktuellen Gegensätze von kirchentrennender Bedeutung vorlägen. Weber: „Inhaltlich liegen wir im Abendmahls- bzw. Eucharistieverständnis nicht mehr weit auseinander.“

Daher wäre es aus seiner Sicht an der Zeit, einen Prozess zu einer Gemeinsamen Erklärung in Gang zu setzen, ähnlich wie dies schon durch die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 1999 geschehen sei. Erste Entwürfe lägen bereits vor. Eine solche Erklärung wäre laut Weber „weder überflüssig noch vergeblich“. Viele Vorurteile und Missverständnisse auf beiden Seiten ließen sich beheben, wenn die Öffentlichkeit verbindlich erfahre, dass theologisch ein differenzierter Konsens bestehe. Weber wies darauf hin, dass sich der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), bereit erklärt habe, sich für den gemeinsamen Abendmahlsempfang für Eheleute unterschiedlicher Konfessionen einzusetzen.
Quelle: idea.

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