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Beichtgeheimnis darf nicht angetastet werden

Die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat sich dafür ausgesprochen, dass Geistliche auch in Zukunft nicht abgehört werden dürfen.

Das Innenministerium hatte bestätigt, dass der Referentenentwurf eines neuen Gesetzes für die Aufgaben des Bundeskriminalamtes die Möglichkeit schaffen solle, unter bestimmten Voraussetzungen auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche abzuhören. Diese Berufsgruppen sind bisher vor Lauschangriffen geschützt. Die Kirchenleitung hat sich eingehend mit der Frage des Schutzes des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses bei Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen von der Kirche mit der Seelsorge beauftragten Personen beschäftigt. Sie hat den Entwurf einer Richtlinie der VELKD zum Beicht- und Seelsorgegeheimnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Kirchenleitung unterstreicht, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Beicht- und Seelsorgegespräche von Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen von der Kirche mit der Seelsorge beauftragten Personen zum Kernbereich privater Lebensführung gehören, in den der Staat auch aus Gründen der Religionsfreiheit und des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht eingreifen darf. Nach Einschätzung des stellvertretenden Bevollmächtigten des Rates der EKD in Berlin, David Gill, gehen die Kirchen nicht davon aus, dass künftig auch Geistliche abgehört werden dürfen. Er könne sich nicht vorstellen, dass eine Öffnung des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses Bestand haben werde.

25.01.2008

http://www.ekd.de/presse/pm08_2008_velkd_beichtgeheimnis.html

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