25 Jahre gemeinsames Abendmahl

1985 bis 2010: 25 Jahre gemeinsames Abendmahl von Protestanten und Alt-Katholiken

Mit einem Festgottesdienst in Bonn erinnerten am 18.09.2010 Repräsentanten der evangelischen und der alt-katholischen Kirche an die vor 25 Jahren abgeschlossene „Vereinbarung über eine gegenseitige Einladung zur Teilnahme an der Feier der Eucharistie“.

Seit 1985 ist es Protestanten erlaubt, an Abendmahlsfeiern des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland teilzunehmen, das rund 25.000 Mitglieder umfasst. Bei Abendmahlsfeiern der römisch-katholischen Kirche – knapp 25 Millionen Mitglieder – sind evangelische Christen nicht zugelassen. Zu evangelischen Feiern wird jeder getaufte Christ eingeladen. In dem Gottesdienst bezeichnete der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich (München), die Abendmahlsvereinbarung als „gelungene Verständigung über die Grundfesten unseres gemeinsamen Glaubens“. Im ökumenischen Dialog seien Sanftmut und Geduld nötig. Die Partner sollten nicht bei der eigenen Kränkung stehen bleiben und versuchen, erlittenes Unrecht kleinlich zu vergelten, sondern danach trachten, Schaden zu heilen und wieder gut zu machen.

Auf dem Weg zur sichtbaren Kirchengemeinschaft
Bei einem Symposion stellte eine Gesprächsgruppe das Abschlussdokument von sechs Jahren intensiver Beratungen vor. Die „Überlegungen zur Realisierung weiterer Schritte auf dem Weg zur sichtbaren Kirchengemeinschaft“ zeigen, „was auf dem Weg zur vollen, sichtbaren Kirchengemeinschaft schon möglich ist und was noch nicht“. Die von Experten von VELKD und Alt-Katholiken erarbeitete Liste nennt 32 Möglichkeiten, wie die Kirchen in Verkündigung und Diakonie sowie bei der Gestaltung des geistlichen Lebens enger zusammenarbeiten können. Sie reichen von Kanzeltausch, gemeinsamen Gebetsveranstaltungen und ökumenischen Tauferinnerungsgottesdiensten über gemeinsame Glaubenskurse und Mitarbeiter-Fortbildung bis zu gegenseitiger Hilfe in der Seelsorge, etwa bei Notfällen in Diasporagebieten.

Die verbleibenden theologischen Unterschiede bezögen sich vor allem auf die Bedeutung kirchlicher Ämter. Für alt-katholische Bischöfe - wie auch für Amtsträger der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen - ist die „apostolische Sukzession“ wesentlich, bei der es eine durch Handauflegung gewährleistete ununterbrochene Kontinuität von den Aposteln der Urkirche bis in die Gegenwart gibt. Dagegen halten Lutheraner die Treue zum Evangelium als ausreichende Qualifikation für das Bischofsamt.

Die alt-katholische Kirche hatte sich 1870 von der römisch-katholischen Kirche losgesagt, als diese auf dem ersten Vatikanischen Konzil das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes in Fragen des Glaubens und der Sitte festlegte. 1996 führte sie die Frauenordination ein. Bischof ist der 47-jährige Matthias Ring.

Download der "Vereinbarung über eine gegenseitige Einladung zur Teilnahme an der Feier der Eucharistie" hier.




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