Gottesdienstpreis 2020: Karfreitagsgottesdienste

Die Stiftung zur Förderung des Gottesdienstes schreibt 2020 den Gottesdienstpreis für "Karfreitagsgottesdienste" aus. Dotiert ist der Preis mit 2.500 Euro.

Gemeinden und Einrichtungen aus den Kirchen der ACK sind eingeladen, bis zum 31. Januar 2020 Gottesdienste einzureichen, die am Karfreitag gefeiert wurden, auch zur Todesstunde Jesu oder am Abend. Kriterien für die Vergabe des Preises sind neben der sprachlichen und ästhetischen Qualität des Gottesdienstes insgesamt:

die Überzeugungskraft der theologischen Deutung des Karfreitags in Liturgie und Predigt;
die Stimmigkeit der Bezüge zwischen biblischen Texten und Themen der Gegenwart;
der Umgang mit Themen wie Leid, Kummer und Sprachlosigkeit;
eine möglicherweise kreative Inszenierung innerhalb der Liturgie,
die Qualität der musikalischen Gestaltung und Liedauswahl;
die Beachtung des Kirchenraums und seiner Gestaltung;
ein plausibler Gebrauch von Bildern und möglichen Ritualen;
die überlegte Einbindung des Karfreitagsgottesdienstes in den Kontext der Passions- und Osterzeit mit seinen Gottesdiensten und Andachten;
mögliche Kooperationen mit Künstlerinnen und Künstlern, sozialen oder politischen Initiativen;
die Abstimmung mit dem gottesdienstlichen Programm in der Region.


Die Gottesdienste, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, sind in schriftlicher Form zu dokumentieren (höchstens 20 Seiten) und als Ausdruck sowie digitale Datei einzureichen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Ausschreibung:
https://www.zentrum-verkuendigung.de/


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