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Reformationstag, 31.10.

Am 31. Oktober 1517 schlug Dr. Martin Luther 95 Thesen wider den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg. Zwar gehört dieser Anschlag wohl in den Bereich der Legende, aber Luther hat am 31. Oktober 1517 solche Thesen an seine Lehrer verschickt, und in gewisser Weise hat damit die Reformation begonnen, durch die wir heute zu einer evangelisch-lutherischen Kirche gehören.

Zum Stand der Diskussion von Dr. Martin Treu:
1961 fiel dem katholischen Lutherforscher Erwin Iserloh auf, dass der Reformator in all seinen Werken und Briefen nirgends ausdrücklich von einem Anschlag seiner 95 Thesen am 31. Oktober 1517 spricht. Erst Philipp Melanchthon berichtet davon im Vorwort zum ersten Band der gesammelten Werke Luthers 1546. Da war der aber schon tot. Melanchthon kam erst 1518 nach Wittenberg, war also kein Augenzeuge. So folgerte Iserloh, dass es den Thesenanschlag nie gegeben habe, und löste damit eine gewaltige Debatte aus, die bis heute nicht zu einem endgültigen Abschluss gekommen ist.

2006 fand Martin Treu von der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt einen handschriftlichen Vermerk von Luthers Sekretär Georg Rörer (1492-1557) in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena wieder auf, der obwohl gedruckt, bis dato in der Forschung keine Rolle gespielt hatte. Rörer notierte ganz am Ende des Arbeitsexemplars zur Revision des Neuen Testaments von 1540: „Am Vorabend des Allerheiligenfestes im Jahre des Herren 1517 sind von Doktor Martin Luther Thesen über den Ablass an die Türen der Wittenberger Kirchen angeschlagen worden.“

Nun war auch Rörer kein Augenzeuge, aber einer der engsten Mitarbeiter Luthers. Das Neue Testament, in das er seinen Vermerk setzte, enthält zahlreiche Eintragungen von Luthers eigener Hand. Die Notiz ganz am Ende des Bandes lässt vermuten, dass sie zum Abschluss der Revisionsarbeiten im November 1544 entstand. Direkt daneben findet sich eine weitere, wonach Philipp Melanchthon am 20. August 1518, vormittags um 10 Uhr in Wittenberg eintraf. Diese Angabe findet sich sonst nirgends und dürfte auf Melanchthon direkt zurückgehen. Hervorzuheben ist Rörers Hinweis auf die Wittenberger Kirchen im Plural, was mit den Statuten der Universität übereinstimmt. Danach mussten alle öffentlichen Bekanntmachungen an den Kirchentüren angeschlagen werden.

Ein letzter Beweis für den Thesenanschlag ist damit nicht erbracht, allerdings wird er mit der Notiz Rörers doch sehr viel wahrscheinlicher. Zumindest ist sie die bisher älteste Quelle dafür, noch aus der Lebenszeit Martin Luthers. Und: Wittenberg hat nun mehr als eine Thesentür.

Dazu neu erschienen ist folgender Sammelband:
Ott, Joachim/Treu, Martin (Hrsg.), "Luthers Thesenanschlag – Faktum oder Fiktion" (Schriften der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt 9), Leipzig 2008.

Diese Tür diente damals der Wittenberger Universität als sog. Schwarzes Brett. Von daher ist es sehr wahrscheinlich, daß es sich so zugetragen hat, obwohl es keine eindeutigen historischen Beweise für diese Tat gibt. Dennoch heißt seitdem diese Tür der Schlosskirche "Thesentür". Die Protestanten in aller Welt feiern diesen Tag als einen besonderen Feiertag der Erneuerung der Kirche. In Wittenberg wird der 31. Oktober jeden Jahres mit zahlreichen Veranstaltungen begangen. Festgottesdienste in der Stadt- und Schlosskirche, ein Mittelaltermarkt auf dem Marktplatz, eine wissenschaftliche Disputation in der alten Universität "Leucorea", der Auszug des Akademischen Senats der Martin Luther Universität Halle-Wittenberg, Konzerte in den Kirchen, Aktionen und Kabarett in den Cranach-Häusern und vieles mehr wartet auf ca. 15.000 Besucher in jedem Jahr.

Der Reformationstag ist in den meisten deutschen Bundesländern kein staatlicher Feiertag und fällt auch häufig in die Herbstferien. Dennoch finden in vielen Gemeinden Gottesdienste an diesem Tag statt, meistens am Abend.

Weitere Hinweise:
31. Oktober: Ein Reformationstag - für alle Kirchen? [5 KB] - Überlegungen von Wilhelm Drühe
Besuchen Sie die Sonderseiten "Reformation" >>>

Gesetzlicher Feiertag

Der Reformationstag ist gesetzlicher Feiertag in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Baden-Württemberg ist der Tag schulfrei. In Niedersachsen haben evangelische Schüler auf Antrag die Möglichkeit, für die Dauer eines Gottesdienstes vom Unterricht freigestellt zu werden. In anderen Ländern mit evangelischem Bevölkerungsanteil hat der Tag oft eine besondere gesetzliche Stellung, die mit der der Stillen Tage vergleichbar ist.

Außer in manchen Teilen Deutschlands ist der Reformationstag in Slowenien und Chile gesetzlicher Feiertag. In der Schweiz feiern die reformierten Kirchen am ersten Sonntag im November (also am ersten Sonntag nach dem 31. Oktober) den Reformationssonntag. Im überwiegend katholischen Österreich ist der Tag kein gesetzlicher Feiertag. Allerdings haben evangelische Schüler am 31. Oktober schulfrei, und evangelischen Arbeitnehmern ist ein Besuch des Gottesdienstes möglich.

Hell, wach und evangelisch

"ChurchNight"-Kampagne mit 1000 Veranstaltungen

Am Reformationstag nur Süßes oder Saures? Die "ChurchNight" - Kampagne hält kreativ, jugendlich und witzig dagegen. "Junge Menschen erleben bei ChurchNight eine Kirche, die Spaß macht und begeistert," sagt Angela Schwarz, Projektleiterin im Evangelischen Jugendwerk in Württemberg (ejw). Rund eintausend "ChurchNight"-Veranstaltungen sind am Abend des Reformationstages, 31. Oktober, geplant. Auch in diesem Jahr werden wieder mehr als 100.000 Besucher erwartet. Das Programm reicht von Jugendgottesdiensten über Abseilaktionen vom Kirchturm bis zum "Futtern wie bei Luthern". Mit der Kampagne unter dem Motto "Hell.wach.evangelisch" wollen die Veranstalter den Reformationstag neu in das Bewusstsein rücken und Martin Luthers unerschütterliches Gottvertrauen feiern.

http://www.ekd.de/reformationstag/gottesdienste.html

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Plumpudding Siebenschläfer - 27. Juni