Reformationstag, 31.10.

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Flugblatt zum ersten Gedenken an Martin Luthers Veröffentlichung seiner Thesen

Am 31. Oktober 1517 schlug Dr. Martin Luther 95 Thesen wider den Ablass und besonders gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg, - der Legende nach. Im Kern bestritt er die herrschende Ansicht, dass eine Erlösung von der Sünde durch einen Ablass in Form einer Geldzahlung möglich sei. Dies sei schon durch das Opfer Jesu am Kreuz geschehen. Luther hatte seine Thesen in Briefform mehreren geistlichen Würdenträgern und Bischöfen des Reiches zugesandt. Als die Bischöfe nicht reagierten, soll er die 95 Thesen an die Schlosskirche Wittenbergs angeschlagen haben.

Die Authentizität des Thesenanschlags ist umstritten. Zweifelsfrei ist die Existenz eines solchen Thesenpapiers, es dürfte auch in einer größeren Anzahl gedruckt und verteilt worden sein,- der Startschuß zur Reformation.

Die Veröffentlichung von Luthers 95 Thesen war eines der bedeutendsten Ereignisse in der Frühen Neuzeit mit einer unvorhersehbaren Langzeitwirkung. Der Reformationstag erinnert an dieses Ereignis, - und mahnt: ecclesia semper reformanda!

Seit dem Frühjahr 1517 erlebte Luther immer häufiger, dass die Wittenberger der Beichte fernblieben und stattdessen in die auf stiftsmagdeburgischem bzw. anhaltischem Gebiet liegenden Städte Jüterbog und Zerbst gingen, um sich, aber auch verstorbene Angehörige von Sünden und Sündenstrafen durch den Erwerb von Ablasszetteln freizukaufen. Tatsächlich war der Missbrauch des Ablasses einer der wesentlichen Kritikpunkte Luthers. Die eine Hälfte der Einnahmen des Ablasshandels diente dem Bau des Petersdoms in Rom, während sich der Erzbischof Albrecht und der Ablassprediger die andere Hälfte teilten. Der Bischof benötigte zudem die Einkünfte, um seine gegenüber den Fuggern aufgelaufenen Schulden abzuzahlen. Mithin waren die Thesen ein Angriff auf das gesamte päpstliche Finanzsystem.

Zum Stand der Diskussion von Dr. Martin Treu:
1961 fiel dem katholischen Lutherforscher Erwin Iserloh auf, dass der Reformator in all seinen Werken und Briefen nirgends ausdrücklich von einem Anschlag seiner 95 Thesen am 31. Oktober 1517 spricht. Erst Philipp Melanchthon berichtet davon im Vorwort zum ersten Band der gesammelten Werke Luthers 1546. Da war der aber schon tot. Melanchthon kam erst 1518 nach Wittenberg, war also kein Augenzeuge. So folgerte Iserloh, dass es den Thesenanschlag nie gegeben habe, und löste damit eine gewaltige Debatte aus, die bis heute nicht zu einem endgültigen Abschluss gekommen ist.

2006 fand Martin Treu von der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt einen handschriftlichen Vermerk von Luthers Sekretär Georg Rörer (1492-1557) in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena wieder auf, der obwohl gedruckt, bis dato in der Forschung keine Rolle gespielt hatte. Rörer notierte ganz am Ende des Arbeitsexemplars zur Revision des Neuen Testaments von 1540: „Am Vorabend des Allerheiligenfestes im Jahre des Herren 1517 sind von Doktor Martin Luther Thesen über den Ablass an die Türen der Wittenberger Kirchen angeschlagen worden.“

Nun war auch Rörer kein Augenzeuge, aber einer der engsten Mitarbeiter Luthers. Das Neue Testament, in das er seinen Vermerk setzte, enthält zahlreiche Eintragungen von Luthers eigener Hand. Die Notiz ganz am Ende des Bandes lässt vermuten, dass sie zum Abschluss der Revisionsarbeiten im November 1544 entstand. Direkt daneben findet sich eine weitere, wonach Philipp Melanchthon am 20. August 1518, vormittags um 10 Uhr in Wittenberg eintraf. Diese Angabe findet sich sonst nirgends und dürfte auf Melanchthon direkt zurückgehen. Hervorzuheben ist Rörers Hinweis auf die Wittenberger Kirchen im Plural, was mit den Statuten der Universität übereinstimmt. Danach mussten alle öffentlichen Bekanntmachungen an den Kirchentüren angeschlagen werden.

Ein letzter Beweis für den Thesenanschlag ist damit nicht erbracht, allerdings wird er mit der Notiz Rörers doch sehr viel wahrscheinlicher. Zumindest ist sie die bisher älteste Quelle dafür, noch aus der Lebenszeit Martin Luthers. Und: Wittenberg hat nun mehr als eine Thesentür.

Dazu neu erschienen ist folgender Sammelband:
Ott, Joachim/Treu, Martin (Hrsg.), "Luthers Thesenanschlag – Faktum oder Fiktion" (Schriften der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt 9), Leipzig 2008.

Diese Tür diente damals der Wittenberger Universität als sog. Schwarzes Brett. Von daher ist es sehr wahrscheinlich, daß es sich so zugetragen hat, obwohl es keine eindeutigen historischen Beweise für diese Tat gibt. Dennoch heißt seitdem diese Tür der Schlosskirche "Thesentür". Die Protestanten in aller Welt feiern diesen Tag als einen besonderen Feiertag der Erneuerung der Kirche. In Wittenberg wird der 31. Oktober jeden Jahres mit zahlreichen Veranstaltungen begangen. Festgottesdienste in der Stadt- und Schlosskirche, ein Mittelaltermarkt auf dem Marktplatz, eine wissenschaftliche Disputation in der alten Universität "Leucorea", der Auszug des Akademischen Senats der Martin Luther Universität Halle-Wittenberg, Konzerte in den Kirchen, Aktionen und Kabarett in den Cranach-Häusern und vieles mehr wartet auf ca. 15.000 Besucher in jedem Jahr.

Der Reformationstag erinnert neben der Historie auch an die bis heute wertvollen Grundlagen des evangelischen Glaubens: Luthers großartige Entdeckung von der bedingungslosen Rechtfertigung des Sünders vor Gott entlastet uns davon, unser Heil selbst machen zu müssen. Wir dürfen uns Gottes Liebe und Barmherzigkeit anvertrauen und müssen sie uns nicht durch eigene Taten verdienen. Als Martin Luther im Anschluss an Gedanken des Apostels Paulus und des Kirchenvaters Augustin eines Tages diese Erkenntnis gewonnen hatte, war es ihm als sei "die Pforte des Paradieses aufgetan".

Weitere Hinweise:
31. Oktober: Ein Reformationstag - für alle Kirchen? - Überlegungen von Wilhelm Drühe

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Gesetzlicher Feiertag

Der Reformationstag am 31. Oktober ist seit der deutschen Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie (seit 2018) in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei, liegt allerdings häufig ohnehin in den Herbstferien. In Niedersachsen hatten evangelische Schüler zuvor frei, ebenso wie katholische Schüler am Folgetag Allerheiligen frei hatten.

Im Jahr 2017, dem 500. Jahr des Beginns der Reformation, war der 31. Oktober einmalig ein gesamtdeutscher gesetzlicher Feiertag. Dafür hatten alle Bundesländer, in denen der Reformationstag normalerweise kein Feiertag ist, Gesetze bzw. Verordnungen erlassen, die den 31. Oktober 2017 zum Feiertag erklärten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein.

Am 2. Februar 2018 empfahlen die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen sowie der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg auf einer Sondersitzung der Konferenz Norddeutschland (KND) in Berlin, den Reformationstag in den von ihnen regierten Bundesländern als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Über eine Umsetzung hatten die jeweiligen Landesparlamente zu entscheiden. Ein Grund für die Einführung eines zusätzlichen Feiertags in den norddeutschen Ländern war das Ungleichgewicht der Anzahl der Feiertage zwischen Nord- und Süddeutschland. Am 22. Februar 2018 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Am 28. Februar 2018 folgte die Hamburgische Bürgerschaft, am 19. Juni 2018 der Niedersächsische Landtag, tags darauf die Bremische Bürgerschaft.
Außer in manchen Teilen Deutschlands ist der Reformationstag in Slowenien und Chile gesetzlicher Feiertag. In der Schweiz feiern die reformierten Kirchen am ersten Sonntag im November (also am ersten Sonntag nach dem 31. Oktober) den Reformationssonntag. Im überwiegend katholischen Österreich ist der Tag kein gesetzlicher Feiertag. Allerdings haben evangelische Schüler am 31. Oktober schulfrei, und evangelischen Arbeitnehmern ist ein Besuch des Gottesdienstes möglich. Die Schweiz feiert den Tag am ersten Sonntag im November.

Weiterhin ist der Reformationstag in Slowenien und Chile ein gesetzlicher Feiertag.

Argentinien führt 2017 den offiziellen Gedenktag zur Reformation ein
Der argentinische Senat hat den 31. Oktober dauerhaft zum offiziellen Gedenktag der Reformation erklärt. Die Begründung: „Alle Religionen haben ihre Gedenktage, nicht jedoch die Protestanten. Daher ist es nur fair, dass sie nun auch einen erhalten.“

Anlässlich des Reformationsjubiläums (1517 - 2017) ist der 31.10.2017 gesetzlicher Feiertag in ganz Deutschland.

Hell. Wach. Evangelisch.

Die Churchnight am Reformationstag

Am Reformationstag nur Süßes oder Saures wie bei Halloween? Die "ChurchNight" - Kampagne hält kreativ, jugendlich und witzig dagegen. "Hell. Wach. Evangelisch." ist auch in diesem Jahr das Motto der "Churchnight" zum Reformationstag am 31. Oktober. Seite 2006 transferiert das Projekt von EKD und Evangelischem Jugendwerk Württemberg Luthers Reformthesen in die heutige Zeit, denn was Luther vor beinahe 500 Jahren elektrisierte, berührt die Menschen auch heute. "Churchnight" ist vielfältig und kaum in wenigen Sätzen zusammenzufassen, das Spektrum kann von einem Jugendgottesdienst mit Thesenanschlag bis zur reformatorischen Kürbiskochshow reichen - hier verbindet sich Fantasie mit einem elementaren Glaubenszeugnis. Bundesweit laden die Kirchen zu Veranstaltungen ein.

Die Homepage www.churchnight.de ist die Plattform für alle, die sich an der ChurchNight beteiligen wollen. Initiiert wurde das Projekt vom Evangelischen Jugendwerk in Württemberg.

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