Codex Iuris Canonici

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Der Codex Iuris Canonici (CIC; zu deutsch: Codex des kanonischen Rechtes) ist das Gesetzbuch der katholischen Kirche im lateinischen Bereich. Es wurde in seiner jetzigen Fassung am 25. Januar 1983 von Papst Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges promulgiert und ist seit dem Ersten Adventssonntag desselben Jahres in Kraft.

Der Codex von 1983 löste damit seinen Vorgängercodex, den CIC von 1917, ab. Der CIC vom 27. Mai 1917 stellte die erste Kodifikation des lateinischen Kirchenrechts dar. In Auftrag gegeben von Papst Pius X. und maßgeblich erarbeitet von Pietro Gasparri, setzte Papst Benedikt XV. dieses zentralisierende Rechtsbuch in Kraft. Die als Römischer Zentralismus kritisierte Stärkung der päpstlichen Rechtszuständigkeiten wurde vom Vatikan auch aus den niederschmetternden Erfahrungen päpstlicher Ohnmacht angesichts des Ersten Weltkriegs vorangetrieben. Bischofsweihen beispielsweise dürfen seither nicht mehr unter die Kontrolle nationaler Politik fallen.

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